Sind wir ein Beschäftigungsunternehmen?
Wir besitzen eine Arbeitgeberfunktion und stellen Mitarbeiter zur Verfügung
Zeitarbeit ist ein Angestelltenverhältnis, das heutzutage in zahlreichen Unternehmen vermehrt eingesetzt wird und ist eine rechtlich geregelte Art der überbetrieblichen Beschäftigung. In diesem Fall ist RUN Zeitarbeit ein Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen die RUN-Mitarbeiter vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) übernimmt RUN Zeitarbeit in vollem Umfang die Arbeitgeberfunktion und stellt seine Mitarbeiter an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Jeder Mitarbeiter von RUN-Zeitarbeit erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz. Somit bietet RUN Zeitarbeit seinen Mitarbeitern sozial geschützte Arbeitsverhältnisse an.
Für die Kunden der RUN Zeitarbeit ergibt sich der Vorteil, dass keine Arbeitskräfte für Nachfragespitzen gesucht und eingestellt werden müssen. Bei Rückgang der Nachfrage kann auf die Arbeitskräfte, ohne Entlassungen, verzichtet werden. Zwischen den RUN-Mitarbeitern und den Unternehmen kommt keinerlei vertragliche Bindung zustande. Weiterhin spart das Unternehmen Kosten für Personalabteilung und Personalhandlung.
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